Unser Kursangebot
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129 Euro
Hinweise zu Ihrer Kursteilnahme
Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Unsere Kurse sind durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention geprüft und mit dem „Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention“ nach § 20 SGB V zertifiziert. Diese zentrale Prüfstelle ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und prüft in deren Auftrag Präventionskurse nach speziellen Vorgaben. Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Daher zahlen Ihnen alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss, wenn Sie an unseren Kursen teilnehmen. Nach Kursende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen und je nach Kasse eine Kostenerstattung in Höhe von mindestens 75 Euro bis zu 100% der Kurskosten erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Höhe der Erstattung. Eine Verordnung / Rezept wird für die Teilnahme an Präventionskursen nicht benötigt.
Als Versicherter können Sie in der Regel an ein bis zwei Kursen pro Jahr teilnehmen.
Die Krankenkassen erstatten in der Regel nur dann die Kurskosten, wenn eine Teilnahme von mindestens 80% erfolgt ist.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung der Kursgebühren von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab, es gibt hier keine gesetzliche Regelung. Einige private Krankenversicherungstarife sehen eine vollständige Erstattung vor, bei anderen Tarifen oder Gesellschaften ist keine Beteiligung an den Kursgebühren möglich. Einige private Krankenversicherungen erstatten Präventionskurse mit einem Pauschalbetrag wie viele gesetzliche Krankenkassen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach den geltenden Konditionen.
Wie kann ich an einem Kurs teilnehmen?
Sie können den entsprechenden Kurs direkt über das Buchungssystem unserer Homepage buchen. Alternativ können Sie uns auch formlos eine Email zusenden oder uns anrufen.
Die Anzahl der Kursteilnehmer ist begrenzt. Sollte der Kurs ausgebucht sein, können wir Sie gerne auf eine Warteliste aufnehmen oder für einen späteren Kurs vormerken. Eine Email an uns genügt in diesem Fall.
Nach der Buchung erhalten Sie von uns die Rechnung, die Sie bitte innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto überweisen. Bitte beachten Sie die AGBs zur Kursteilnahme, denen Sie durch Ihre Kursbuchung zustimmen.
Für manche Kurse ist es notwendig, vor Kursbeginn einen kurzen Fragebogen auszufüllen, damit der Kursleiter entscheiden kann, ob Sie für den Kurs geeignet sind. Es kann sein, dass eine Kursteilnahme nicht sinnvoll oder sogar gefährlich sein kann (z.B. bei manchen Erkrankungen oder Medikamenteneinnahmen). In diesen Fällen erhalten Sie von uns eine Rückmeldung und ggf die Bitte, die Kursteilnahme mit Ihrem behandelnden Arzt oder Psychologen abzusprechen.
Wie erhalte ich den Zuschuss bzw. die Kostenerstattung durch meine Krankenkasse?
Alle unsere zertifizierten Kurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Von uns erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen und Formulare, die Sie nur noch bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
So funktioniert Ihre Teilnahme an einem Präventionskurs mit Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse:
1.
Sie entscheiden sich für einen Präventionskurs. Bei uns sind alle Kursangebote zertifiziert. Wenn Sie wissen möchten, welcher Präventionskurs für Sie der richtige ist oder Sie sonstige Fragen zur Kursteilnahme haben, rufen Sie uns gerne für Ihre persönliche Beratung an oder senden uns eine Email.
2.
Sie nehmen an Ihrem gewählten Präventionskurs gemeinsam mit anderen Teilnehmern unterschiedlicher Krankenkassen teil und entrichten die Kursgebühren vor Kursbeginn direkt an uns. Die Erstattung der Kursgebühren durch Ihre Krankenkasse erfolgt nach Ihrer Teilnahme an unserem Kurs.
3.
Von uns als Kursanbieter erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung (Achtung, es ist eine Teilnahme an mindestens 80% der Kursstunden notwendig) und das dazugehörige Antragsformular für den Erhalt Ihres Zuschusses. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist Ihren Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Was muss ich zu den Kursen mitbringen?
Die Kurse finden an verschiedenen Orten in der Umgebung von Roth und Schwabach oder online statt. Den genauen Kursort finden Sie in der Kursbeschreibung.
Je nach Räumlichkeit sind Matten bereits vorhanden. Falls nicht bitten wir Sie, Ihre eigene Matte mitzubringen. Den Hinweis finden Sie in der Kursbeschreibung.
Falls Sie an einem Entspannungskurs teilnehmen, dürfen Sie es sich gerne gemütlich machen. Hierzu können dicke Socken, ein kleines Kissen oder eine Decke und ein Getränk mitgebracht werden.
Bei Gymnastikkursen bringen Sie bitte feste Hallenturnschuhe und ebenfalls ein Getränk mit.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Als Unternehmen können Sie die Verbesserung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter mit einem Freibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen [§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG)].
Der Freibetrag gilt dabei für Angebote aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und Stressbewältigung, die den §§20 und 20a SGB V genügen oder im Leitfaden Prävention der Krankenkassen aufgeführt sein müssen. Die Kurse Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung entsprechen beispielsweise diesen Standards. Die Angebote können im Betrieb selbst durchgeführt werden. Es werden aber auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an Mitarbeiter steuerlich begünstigt, wenn Gesundheitsprogramme extern wahrgenommen und selbst bezahlt werden.
Wenn Sie Interesse an einem Kurs für Ihre Mitarbeiter oder Fragen diesbezüglich haben, können Sie sich gerne an uns wenden.